Verwaltungsrecht

Jeder kommt gelegentlich mit dem Verwaltungsstrafrecht in Berührung. 

Sei es eine Geschwindigkeitsübertretung, die unzureichende Ladungssicherung, ein Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz oder das Abfallwirtschaftsgesetz, schnell kann es gehen, dass sich der Betroffene vor einer Behörde oder einem Gericht verantworten muss. Neben Geldstrafen drohen auch weitreichendere Konsequenzen, wie etwa der Entzug der Lenkerberechtigung. 

Dabei ist aber nicht immer alles auch wirklich strafbar, was die Behörden als strafbar erachten und nicht immer werden zwingende Verfahrensvorschriften eingehalten, die ein rechtsstaatliches Verfahren garantieren. Hier gilt es anzusetzen und dem Betroffenen zu einem fairen Verfahren und zu seinem Recht zu verhelfen. Wer früh genug handelt, erspart sich meist weitreichendere Folgen. Wir vertreten Sie in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren vor den Behörden und Gerichten.

Nicht alles ist strafbar, was die Behörden als strafbar erachten - Wir verhelfen Ihnen zu einem fairen Verfahren.
Mag. Lukas Schwarz, LLB. OEC

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