Vertragsrecht

In Österreich gibt es nur für wenige Verträge eine Formpflicht. 

Ein Großteil der Verträge könnte sogar nur mündlich abgeschlossen werden. Dennoch ist ein gut ausgearbeiteter, schriftlicher Vertrag – sei es ein Kaufvertrag oder Verträge über Dienstleistungen – der beste Weg um sich abzusichern. Ein guter Vertrag regelt nicht nur die wechselseitigen Rechte und Pflichten, er dient auch als Beweismittel im Fall von Unstimmigkeiten.

Für Unternehmen ist es zudem wichtig, ihre Geschäftsbeziehungen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu begleiten. Unsere Kanzlei verfasst nicht nur auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, sie vertritt Sie auch im Fall von Vertragsstreitigkeiten.

Unabhängig von der Formpflicht, Verträge sollen schriftlich und gut ausgearbeitet sein.
Mag. Philipp Pall

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