Jagdrecht
Der Jäger steht seit jeher im Fokus der Öffentlichkeit aber auch der Behörden.
Die neun Landesjagdgesetze regeln umfassend die Pflichten des Jägers und die Behörden achten darauf, dass diese Pflichten auch erfüllt werden. Ein Fehler des Jägers bei der Jagdausübung kann schnell weitreichende Konsequenzen haben. Von hohen Geldstrafen über den Jagdkartenentzug zum Ausschluss aus der Jägerschaft und einem Waffenverbot reicht die Palette von Sanktionen. Dabei können schon kleine Verstöße, die sich summieren dazu führen, dass einem Jäger die Jagdkarte entzogen wird. Für den Jäger gibt es nicht die Möglichkeit, Verstöße gegen das Jagdrecht auszusitzen, er muss sich den Verstößen und ihren Konsequenzen aktiv stellen. Eine schnelle und umfangreiche Beratung und Vertretung kann dabei oft schlimmeres verhindern. Auch die Beratung von Jagdgenossenschaften in Angelegenheiten der Jagdausübung und des Wildschadens zählt zu unseren Aufgabengebieten. Unsere Kanzlei vertritt Sie als Jäger vor Behörden und Gerichten und steht Ihnen beratend zur Seite.
Ein Fehler kann für Jäger weitreichende Folgen haben. Setzen Sie auf eine schnelle und umfangreiche Beratung durch unsere Kanzlei.
Mag. Lukas Schwarz, LLB. OEC
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Rechtsanwälte Leibnitz